GroĂe Aufregung herrscht, u. a. in der Presse, weil angeblich auf den Stimmzetteln zu komplizierte Formulierungen verwirren wĂŒrden. Dem kann ich in keiner Weise zustimmen, steht doch dort zu lesen:
â⊠Zur Abstimmung steht der
Gesetzentwurf
zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz
beschlossenen Aufgaben.
Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu? âŠâ
Jeder des Lesens fĂ€hige BĂŒrger erkennt, um welchen Gesetzentwurf es dabei geht, denn er ist ja als solcher vor der obigen Frage genannt worden.
Meine Empfehlung lautet ĂŒbrigens, das Kreuz bei âNeinâ zu setzen.
BegrĂŒndungen dafĂŒr habe ich viele, drei möchte ich hier erwĂ€hnen:
– Mir ist weder unter meinen Bekannten noch in der Verwandtschaft jemand bekannt, der ein Gericht aufsuchen muĂte. Sollte das doch einmal der Fall sein, kann man auch lĂ€ngere Wege in Kauf nehmen.
– Nach meinem Wissensstand sollen durch die Verkleinerung der Anzahl von Gerichtsstandorten ohne Verkleinerung der BeschĂ€ftigtenzahl u. a. die Schnelligkeit der Bearbeitung erhöht und vor allem die ZusammenfĂŒhrung von an auf verschiedenen Gebieten spezialisierten Mitarbeitern und Richtern ermöglicht und dadurch die Arbeit insgesamt verbessert werden.
– Es ergibt sich der Eindruck, daĂ nicht die BĂŒrger gegen das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz sind, sondern die Angestellten der von der Ănderung betroffenen Gerichte bzw. AnwĂ€lte und Richter, die in Zukunft lĂ€ngere Wege zu ihrer Arbeitsstelle in Kauf nehmen mĂŒssen.
Deshalb muĂ man den Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Aufgaben ablehnen und mit âNeinâ stimmen.
Administrator
27. August 2015 um 9:16Sehr geehrter Herr Lorentz,
wenn Sie sich an Herrn Stamer direkt wenden möchten, können Sie das gern ĂŒber unser Kontaktformular tun. Ich leite Ihre Nachricht dann umgehend weiter.
hk
Dirk Stamer
26. August 2015 um 22:58Sehr geehrter Herr Lorentz,
der von Ihnen kommentierte Beitrag zum Volksentscheid ĂŒber die Zukunft der Gerichtsstrukturreform wurde nicht von mir verfasst. Gleichwohl möchte möchte ich Ihnen meine Meinung darlegen, da Sie mich direkt angeschrieben haben.
Unser schönes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit der geringsten Bevölkerungsdichte und leider immer noch von einem schleichenden BevölkerungsrĂŒckgang betroffen. Ebenfalls sind die EingĂ€nge bei den Amtsgerichten rĂŒcklĂ€ufig.
Ich persönlich wĂŒrde es auch begrĂŒĂen, wenn ĂŒberall Amtsgerichte verfĂŒgbar wĂ€ren, aber wir mĂŒssen die laufenden Entwicklungen bei unseren Entscheidungen berĂŒcksichtigen, um weiterhin zukunftsorientiert ausgerichtet zu sein zum Wohle aller Beteiligten. Wir können und dĂŒrfen unsere Augen nicht vor diesen Entwicklungen verschlieĂen.
Die Schaffung gröĂerer Einheiten bei den Amtsgerichten verbessert die Effizienz und sichert weiterhin eine gleichbleibend hohe QualitĂ€t. Weiterhin sind Synergie- und Skaleneffekte zu erwarten hinsichtlich Verwaltungsaufgaben, Vertretungen usw.
Ebenfalls mĂŒssen wir ganz pragmatisch berĂŒcksichtigen, dass die Reform bereits am 09.10.2013 beschlossen worden ist und seit dem 06.10.2014 schrittweise umgesetzt wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht heraus entstĂŒnden bei einer RĂŒckabwicklung der Reform hier ein erheblicher finanzieller Aufwand, der unser Land unnötig schwĂ€chen wĂŒrde, da das notwendige Geld an anderer Stelle fehlen wĂŒrde.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch per E-Mail an mich wenden.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Dirk Stamer
Martin Lorentz
25. August 2015 um 16:02Sehr geehrter Herr Stamer,
die Mehrheit der Bevölkerung ist lĂ€ngst gegen das Vorhaben, die AG Bezirke nahezu doppelt so gross zu machen, wie die derzeit gröĂten AG Bezirke in ganz Deutschland.
Die „Reform“ kippt das Kind mit dem Bade aus und schiesst weit ĂŒber das Ziel hinaus.
Es gibt keine Spezialisierungen an den Amtsgerichten, wie sie die von den Landgerichten teilweise kennen. Das ist eine Fahne, die nach der Diskussion schnell wieder eingeholt wird. Und Sie glauben daran.
63 % aller AG in Deutschland haben neun oder weniger Richter. Woher kommt die Zahl der zehn Richter, ab denen ein AG angeblich erst effektiv ist? Weil wir zehn Fingerhaben?
Hat Herr Sellering eine Evaluation veranlasst, bevor er das gegen den Willen der CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat?
Kleine Gerichte sind nicht langsamer als groĂe.
Was ist das Signal, das Sie in die Landstriche senden,wenn sie meinen, es braucht dort kein AG mehr. „Ihr seid abgehĂ€ngt“!?
Wann brauchten Sie das letzte mal die Feuerwehr oder ihre Bekannten? Sollen wir die auch abziehen.? Gogglen Sie doch mal JustitzgewÀhrungsanspruch.
Können Sie erklĂ€ren, warum AnwĂ€lte aus den groĂen StĂ€dten gegen die Reform sind? Die haben doch nur Vorteile.
Glauben Sie, die AnwĂ€lte werden auf Dauer in der FlĂ€che bleiben, wenn die Gerichte gehen? Vielleicht hat einer ihrer Bekannten schon mal einen Anwalt benötigt, vielleicht sogar ein Gewerbetreibender. Was macht die SPD eigentlich fĂŒr eine Strukturpolitik?
Freundliche GrĂŒĂe
Martin Lorentz
Rechtsanwalt Schwerin