Grundsteuer – Was kommt da auf uns zu?

Ziemlich viele in den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, StĂ€below und Ziesendorf sind EigentĂŒmer der Wohnungen und HĂ€user, die sie bewohnen.
So ziemlich jeder von Ihnen musste Ende letzten Jahres bis Anfang 2023 sehr umstĂ€ndlich online eine ErklĂ€rung ĂŒber sein oder ihr GrundstĂŒck abgeben.

Wenn Sie sich gefragt haben, warum das sein musste, erklÀre ich das kurz.

Der Staat erhebt auf das Eigentum von Grund und Boden eine Steuer, die sog. Grundsteuer. Diese wurde bisher auf der Grundlage von „Einheitswerten“ (fĂŒr die neuen BundeslĂ€nder aus 1935) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Berechnungsweise schon 2018 widersprochen und das fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt.
Deswegen musste die Bundespolitik sich hier auf ein neues Verfahren einigen.

GĂŒltig wird das alles aber erst ab 2025

Vielleicht haben Sie – so wie ich – schon einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Hier wurde Ihnen auch eine „Grundsteuermessbetrag“ mitgeteilt.

Warum ist das jetzt fĂŒr die Kommunalpolitik wichtig?

Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer. Das heißt, sie kommt dem Haushalt der Gemeinde zu Gute. Die Gemeinde, in der das besteuerte GrundstĂŒck liegt, muss auf den Grundsteuermessbetrag einen „Hebesatz“ beschließen. Aus dem Grundsteuermessbetrag x Hebesatz ergibt sich die Grundsteuer, die Sie zu zahlen haben.
Die Krux ist jetzt, dass sich in Ostdeutschland die Werte im Vergleich zu 1935 nun mal massiv erhöht haben. Wenn jetzt der Hebesatz gleich bleibt, zahlen Sie sehr stark erhöhte Grundsteuer und das kann nicht der Sinn des ganzen Prozederes sein. Daher mĂŒssen die Gemeindevertretungen einen Hebesatz finden, der diese erhebliche Erhöhung abfedert.
Deswegen ist es wichtig, wer in den Gemeindevertretungen sitzt. Mit der SPD sitzen da die richtigen Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen.

Manuel Peters

Das neue BĂŒrgergeld kommt ab Januar

Mit der EinfĂŒhrung des neuen BĂŒrgergelds wird das Arbeitslosengeld II in 2023 ersetzt. Ziel ist, dass ein moderner Sozialstaat als Partner an der Seite der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger steht. Dabei sollen die Menschen verlĂ€sslich abgesichert sein, ihre Potenziale entwickeln und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergreifen können. Der Sozialstaat wird den Menschen dabei auf Augenhöhe begegnen, BĂŒrokratie reduzieren und mehr auf Kooperation setzen. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen BĂŒrgergeldes sind:

1. ERHÖHUNG REGELSÄTZE

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage ist eine angemessene Erhöhung der RegelsĂ€tze geboten – zum 1. Januar 2023 werden diese fĂŒr Alleinstehende um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

2. ANHEBUNG FREIBETRÄGE / HINZUVERDIENST

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll kĂŒnftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die FreibetrĂ€ge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem werden die FreibetrĂ€ge fĂŒr Einkommen von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern, Studierenden und Auszubildenden auf die Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) erhöht.

3. KARENZZEIT WOHNEN UND VERMÖGEN

Die tatsĂ€chlichen Kosten fĂŒr die Unterkunft werden fĂŒr 12 Monate ĂŒbernommen. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden – sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. So muss Vermögen erst ab 40.000 Euro bzw. jeweils weitere 15.000 Euro fĂŒr alle anderen in der Bedarfsgemeinschaft angetastet werden.

4. QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG

Das BĂŒrgergeld unterstĂŒtzt mehr als bisher auf dem Weg in langfristige, nachhaltige BeschĂ€ftigung statt auf schnelle Vermittlung zu setzen. Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstĂŒtzt werden. Der Grundsatz “Ausbildung vor Aushilfsjob” gilt kĂŒnftig noch stĂ€rker. Dazu wird ein zusĂ€tzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro fĂŒr die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt.

5. LEISTUNGSMINDERUNGEN / SANKTIONEN

Mit dem BĂŒrgergeld werden die Leistungsminderungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Im Geiste der Begegnung auf Augenhöhe erfolgt die erste Einladung zum Jobcenter noch ohne Rechtsfolgenbelehrung. Erst danach werden MeldeversĂ€umnisse sanktioniert.

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