Das neue BĂŒrgergeld kommt ab Januar

Mit der EinfĂŒhrung des neuen BĂŒrgergelds wird das Arbeitslosengeld II in 2023 ersetzt. Ziel ist, dass ein moderner Sozialstaat als Partner an der Seite der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger steht. Dabei sollen die Menschen verlĂ€sslich abgesichert sein, ihre Potenziale entwickeln und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergreifen können. Der Sozialstaat wird den Menschen dabei auf Augenhöhe begegnen, BĂŒrokratie reduzieren und mehr auf Kooperation setzen. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen BĂŒrgergeldes sind:

1. ERHÖHUNG REGELSÄTZE

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage ist eine angemessene Erhöhung der RegelsĂ€tze geboten – zum 1. Januar 2023 werden diese fĂŒr Alleinstehende um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

2. ANHEBUNG FREIBETRÄGE / HINZUVERDIENST

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll kĂŒnftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die FreibetrĂ€ge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem werden die FreibetrĂ€ge fĂŒr Einkommen von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern, Studierenden und Auszubildenden auf die Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) erhöht.

3. KARENZZEIT WOHNEN UND VERMÖGEN

Die tatsĂ€chlichen Kosten fĂŒr die Unterkunft werden fĂŒr 12 Monate ĂŒbernommen. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden – sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. So muss Vermögen erst ab 40.000 Euro bzw. jeweils weitere 15.000 Euro fĂŒr alle anderen in der Bedarfsgemeinschaft angetastet werden.

4. QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG

Das BĂŒrgergeld unterstĂŒtzt mehr als bisher auf dem Weg in langfristige, nachhaltige BeschĂ€ftigung statt auf schnelle Vermittlung zu setzen. Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstĂŒtzt werden. Der Grundsatz “Ausbildung vor Aushilfsjob” gilt kĂŒnftig noch stĂ€rker. Dazu wird ein zusĂ€tzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro fĂŒr die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt.

5. LEISTUNGSMINDERUNGEN / SANKTIONEN

Mit dem BĂŒrgergeld werden die Leistungsminderungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Im Geiste der Begegnung auf Augenhöhe erfolgt die erste Einladung zum Jobcenter noch ohne Rechtsfolgenbelehrung. Erst danach werden MeldeversĂ€umnisse sanktioniert.

Wir sind fĂŒr Sie da

Mit elf GrĂŒndungsmitgliedern haben wir 1990 angefangen, uns nach der ersten demokratischen Wahl in den Gemeinden unseres Wirkungsbereiches um die Belange der BĂŒrger zu kĂŒmmern und in vergangenen Jahren auch viel erreicht. Inzwischen hat sich die Mitgliederzahl in unserem Ortsverein verdreifacht. Dadurch können wir – unterstĂŒtzt auch durch Parteilose – in den Gemeindevertretungen viel fĂŒr die BĂŒrger tun.
Um Sie immer wieder ĂŒber unsere Vorhaben, Anliegen, Meinungen, … zu informieren, erscheint in unregelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden ein Faltblatt. Das Faltblatt 2022 ist gerade fertig geworden. Sie haben nun die Möglichkeit, hier als Erste einen ersten Einblick zu bekommen.

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