des SPD-Ortsvereins Warnow-SĂŒdwest
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Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden Bezeichnungen, die fĂŒr Frauen und MĂ€nner gelten, nur in der mĂ€nnlichen Sprachform verwendet.
§ 01 Name, TÀtigkeitsgebiet
§ 02 Zweck
§ 03 Mitgliedschaft
§ 04 Organe
§ 05 Mitgliederversammlung
§ 06 Vorstand
§ 07 Wahlen
§ 08 Revision
§ 09 SatzungsÀnderung
§ 10 SchluĂbestimmungen
- Der Ortsverein umfasst den sĂŒdlichen Teil des Amtes Warnow West mit den Gemeinden Kritzmow, StĂ€below, Papendorf, Pölchow und Ziesendorf.
- Er fĂŒhrt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Warnow-SĂŒdwest.
- Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den GrundsÀtzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.
- Ăber die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller wohnt.
- Der Vorstand muss ĂŒber den Aufnahmeantrag innerhalb von vier Wochen entscheiden; danach entscheidet der zustĂ€ndigen Kreisvorstand auf seiner nĂ€chsten Sitzung.
- Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber beim Kreisvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Landesvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Landesvorstandes ist endgĂŒltig.
- Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgĂŒltig.
- Einspruchsrecht hat jedes Mitglied ĂŒber seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begrĂŒnden. Ăber den Einspruch entscheidet der Kreisvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Landesvorstandes zulĂ€ssig.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklĂ€ren. Die RĂŒckgabe des Mitgliedsbuches gilt als AustrittserklĂ€rung.
- Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstĂŒtzen.
- Die zu entrichtenden MitgliedsbeitrĂ€ge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gĂŒltigen Fassung.
- Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Status eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten des Gastmitgliedes richten sich nach § 10 a des Organisationsstatuts und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.
Die Organe des Ortsvereins sind:
– die Mitgliederversammlung,
– der Vorstand.
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zum Kreisparteitag sowie die Verabschiedung von WahlvorschlĂ€gen, AntrĂ€gen und EntschlieĂungen.
- Die Mitgliederversammlung soll regelmĂ€Ăig und mindestens halbjĂ€hrig stattfinden.
- Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. ZustÀndig ist der Vorsitzende, im Verhinderungsfall die Stellvertretung.
- Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfÀhig, sofern sie ordnungsgemÀà einberufen wurde.
- Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten zum Kreisparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) fĂŒr höchstens zwei Jahre gewĂ€hlt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prĂŒft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/-innen und wĂ€hlt eine Versammlungsleitung. WĂ€hrend eines GeschĂ€ftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
- Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch fĂŒr die Wahlen oder WahlvorschlĂ€ge zu Volksvertretungen.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre BeschlĂŒsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
- Die Mitgliederversammlung kann sich eine GeschÀftsordnung geben.
- Eine auĂerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.
- Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche DurchfĂŒhrung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
- Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
- Die Zahl weiterer Mitglieder des Vorstandes bestimmt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstandes.
- Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschĂ€ftsfĂŒhrend geschehen.
- Der Vorstand kann sich eine GeschÀftsordnung geben.
– dem Vorsitzenden,
– dem stellvertretenden Vorsitzenden,
– dem fĂŒr das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (Kassierer).
- Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten WahlgÀngen.
Nacheinander werden gewÀhlt:
– der Vorsitzende,
– der stellvertretende Vorsitzende,
– der Kassierer.
– die weiteren Mitglieder.
Ein Mitglied des Vorstandes wird als SchriftfĂŒhrer benannt. - Die DurchfĂŒhrung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die BeschlĂŒsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und MĂ€nnern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.
- Persönliche Anforderungen fĂŒr Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gĂŒltigen Fassung ergeben, sind zu beachten.
- Zur PrĂŒfung der KassenfĂŒhrung des Ortsvereins werden fĂŒr die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes Revisoren gewĂ€hlt. Sie dĂŒrfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tĂ€tige Mitarbeiter der Partei sein.
- Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten. Mit der erteilten Entlastung ĂŒbernimmt die Mitgliedschaft die Verantwortung ĂŒber das Finanzwesen der abgelaufenen Periode.
- Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage fĂŒr das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
- Das GeschÀftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Ănderungen dieser Satzung können nur mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Ănderung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.
- Diese Satzung gilt nur im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des SPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und der Satzung des SPD-Kreisverbandes Bad Doberan in der jeweils gĂŒltigen Fassung.
- Diese Satzung tritt am 06.12.2011 in Kraft.