Wieviele Stimmen habe ich bei der Kreistagswahl?

Bei der Wahl der Kreistage verfĂŒgt der WĂ€hler ĂŒber drei Stimmen, die er beliebig ĂŒber die Kandidatenlisten der Parteien, WĂ€hlergemeinschaften oder Einzelbewerber verteilen kann. Es ist daher möglich,

  • drei Kandidaten einer Parteiliste oder
  • drei Kandidaten von verschiedenen Listen (Panaschieren) oder
  • zwei oder sogar alle drei Stimmen nur einem Kandidaten (Kumulieren) zu geben.

Im Unterschied zur Landtagswahl sind alle BĂŒrger wahlberechtigt, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 37 Tagen ihren Hauptwohnsitz in dem betreffenden Kreis haben. Darunter fallen auch auslĂ€ndische BĂŒrger aus den Staaten der EuropĂ€ischen Union.

Im Gegensatz zur Landtagswahl dĂŒrfen bei Kommunalwahlen neben Parteien und Einzelbewerbern auch lose organisierte WĂ€hlergemeinschaften antreten.

Der Kreistag „Mittleres Mecklenburg“ (Arbeitstitel) wird kĂŒnftig 69 Sitze haben. Da die beiden bisherigen Kreistage aus je 53 Mitgliedern bestanden, betrĂ€gt die kĂŒnftige Anzahl der Kreistagsmitglieder nur noch 65 % verglichen mit heute.

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