Mit der Einführung des neuen Bürgergelds wird das Arbeitslosengeld II in 2023 ersetzt. Ziel ist, dass ein moderner Sozialstaat als Partner an der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht. Dabei sollen die Menschen verlässlich abgesichert sein, ihre Potenziale entwickeln und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt ergreifen können. Der Sozialstaat wird den Menschen dabei auf Augenhöhe begegnen, Bürokratie reduzieren und mehr auf Kooperation setzen. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Bürgergeldes sind:
1. ERHÖHUNG REGELSÄTZE
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage ist eine angemessene Erhöhung der Regelsätze geboten – zum 1. Januar 2023 werden diese für Alleinstehende um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.
2. ANHEBUNG FREIBETRÄGE / HINZUVERDIENST
Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden auf die Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) erhöht.
3. KARENZZEIT WOHNEN UND VERMĂ–GEN
Die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft werden für 12 Monate übernommen. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden – sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. So muss Vermögen erst ab 40.000 Euro bzw. jeweils weitere 15.000 Euro für alle anderen in der Bedarfsgemeinschaft angetastet werden.
4. QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG
Das Bürgergeld unterstützt mehr als bisher auf dem Weg in langfristige, nachhaltige Beschäftigung statt auf schnelle Vermittlung zu setzen. Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstützt werden. Der Grundsatz “Ausbildung vor Aushilfsjob” gilt künftig noch stärker. Dazu wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt.
5. LEISTUNGSMINDERUNGEN / SANKTIONEN
Mit dem Bürgergeld werden die Leistungsminderungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Im Geiste der Begegnung auf Augenhöhe erfolgt die erste Einladung zum Jobcenter noch ohne Rechtsfolgenbelehrung. Erst danach werden Meldeversäumnisse sanktioniert.